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BVerwG, 26.01.1996 - 8 B 162.95 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 11.07.1995 - 6 K 1590/94
- BVerwG, 26.01.1996 - 8 B 162.95
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 91.87
Entscheidungserhebliche Tatsachen - Wahrunterstellung - Verwaltungsprozess - …
Auszug aus BVerwG, 26.01.1996 - 8 B 162.95
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darf ein Tatsachengericht einen förmlichen Beweisantrag nach § 86 Abs. 2 VwGO dann ablehnen, wenn es nach seiner materiellen Rechtsauffassung auf die unter Beweis gestellte Tatsache nicht ankommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 91.87 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 204 S. 20 m.w.N.).